Kostenübernahme & Pflegekasse (Einfach erklärt)
Machen Sie sich keine Sorgen um komplizierten Papierkram. Wenn ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt, werden unsere Leistungen in der Regel von den Pflegekassen übernommen. Wir beraten Sie gerne dazu und helfen bei der Abwicklung.
Der Entlastungsbetrag (131 €) Jeder Person mit einem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) steht monatlich ein Entlastungsbetrag von 131,00 Euro zu. Dieses Geld ist genau für unsere Leistungen gedacht – wie Haushaltshilfe, Einkaufen oder Betreuung. Wir können diesen Betrag oft direkt mit der Kasse abrechnen, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Verhinderungspflege Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause oder werden selbst krank. Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen jährlich ein Budget für die stundenweise Verhinderungspflege zur Verfügung. Auch dieses Budget können wir für unsere Einsätze nutzen, um die Angehörigen zu entlasten.
Umwandlungsanspruch Wussten Sie schon? Wenn Sie Pflegesachleistungen (z. B. durch einen Pflegedienst) nicht voll ausschöpfen, können wir bis zu 40 % dieses Betrags "umwandeln" und für unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Wir erklären Ihnen im persönlichen Gespräch gerne, wie das funktioniert.